Feuerbeschau ... "nach pflichtgemäßem Ermessen"

Hintergrund

Gemäß Verordnung über die Feuerbeschau obliegt den Gemeinden die Durchführung der Feuerbeschau nach pflichtgemäßem Ermessen.

 

Dabei geht es schon im Vordergrund darum, richtig einzuschätzen, wo und wann eine Feuerbeschau überhaupt durchzuführen ist.

Bei der Feuerbeschau ist mit der nötigen Fach- und Sachkentniss sowohl der Bautechnischen, als auch der Feuerwehrtechnischen Belange zu erkennen und beurteilen, inwieweit Mängel vorliegen deren Beseitigung rechtlich gefordert werden kann.

 

Vielerorts ist die notwendige Personalkapazität fachlich oder zeitlich nicht vorhanden und die Schaffung einer entsprechenden Personalstelle zu kostenintensiv. Der Gesetzgeber hat hier geeignete Abhilfe geschaffen, indem seit der letzten Neufassung der VFB die Übertragung der FB an externe Sachverständige vorgesehen ist.

Leistungsspektrum

  • Erstellung Ihrer kommunalen Objektdatenbank mit Festlegung der Begehungsprioritäten 

 

  • Durchführung der Feuerbeschau

 

  • Mängelprotokollierung und Fristsetzung

 

  • Nachbegehungen mit Protokollierung

Angebote

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

 

Gerne beraten wir Sie und erstellen ein individuelles Angebot für Einzelobjekte oder Teile unseres Leistungsspektrums ebenso wie Pauschalangebote für die komplette Feuerbeschau.

Wir sind in ganz Bayern für Sie tätig.

 

Sprechen sie uns an!